AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Bitte nehmen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unsere allgemeine Datenschutzbelehrung unter www.schneider-pegau.de/datenschutz zur Kenntnis.
1. Angebote/Preise
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, ab unserem Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Kommissions-/Objektangebote gelten 1 Monat ab dem Zeitpunkt der Angebotserstellung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Für Lieferungen wird generell eine Verpackungs- und Versandkosten-pauschale von 8,10€ pro Versandtag und Lieferadresse berechnet. Der Versand per Paketdienst beschränkt sich auf eine Länge inkl. Verpackung von max. 2,65m, wobei ab 1,50m inkl. Verpackung ein zusätzlicher Aufpreis (z. Zt. 9,50€) berechnet wird. Andere anfallende Kosten, wie für Lieferung per Spedition, Mehrkosten der Hersteller für Mindermengen, Expresslieferungen, Streckenlieferungen etc. werden wie anfallend weiterberechnet. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Für gewünschte Teil- oder Expresslieferungen werden die jeweils anfallenden Transport- und Verpackungskosten berechnet.
2. Zahlungsfristen
Falls nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen 8 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung zu leisten. Neukunden zahlen bei den drei ersten Geschäften per Vorkasse mit nachfolgender Warensendung. Für Bestellware ist generell Vorkasse zu leisten. Gutschriften von Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs. Bei verspäteter Zahlung können vom Fälligkeitstag ab Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskont der Bundesbank berechnet werden. Wird ein fällig gewordener Anspruch nicht unverzüglich nach Aufforderung beglichen oder werden uns Umstände nach dem jeweiligen Abschluss bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben diese die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Dies berechtigt uns durchgeführte Lieferungen zurückzuziehen und ohne vorherige Ankündigung von allen bestehenden oder später entstehenden Lieferverträgen oder deren Teilen fristlos zurückzutreten, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.
3. Lieferfristen
Lieferfristen gelten nur annähernd und sind unverbindlich. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschlossen, sofern die Auslieferungsverzögerung bzw. Unmöglichkeit auf Transportschwierigkeiten, Verpackungsmangel, Betriebsverzögerungen der Vorlieferanten oder ähnliche Umstände oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Von der Lieferverpflichtung sind wir befreit, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche herleiten kann, wenn unsere Vorlieferanten Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen können.
4. Mängelhaftung
Mängelrügen und Beanstandungen wegen Lieferungen nicht vertragsmäßiger Ware, sowie wegen Unvollständigkeit der Lieferungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert bei uns geltend zu machen. Bei begründeter Rüge liefern wir für die unversehrt zurückgesandte Ware kostenfreien Ersatz, soweit wir dazu in der Lage sind. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder wird sie unmöglich, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Es steht uns frei, anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet auf ein Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig ist.
5. Eigentumsvorbehalte
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist, also nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Durch Veräußerung unseres Eigentums entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Der
Käufer ist jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen befugt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben.
6.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaukaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Kundens zu klagen.
Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Gestaltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
Stand: Juni 2023